Rechtsprechung
BVerfG, 13.01.2015 - 1 BvR 3323/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Verbindung einer offensichtlich substanzlosen Verfassungsbeschwerde mit einem Eilantrag
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 34 Abs 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung - Missbrauchsgebühr iHv 150 Euro bei Verbindung einer offensichtlich substanzlosen Verfassungsbeschwerde mit einem Eilantrag - Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung - Missbrauchsgebühr iHv 150 Euro bei Verbindung einer offensichtlich substanzlosen Verfassungsbeschwerde mit einem Eilantrag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 27.11.2014 - S 16 AS 860/14
- BVerfG, 13.01.2015 - 1 BvR 3323/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2015 - L 15 AS 358/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 25.05.2010 - 1 BvR 690/10
Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr: "Wiederholung" zuvor …
Auszug aus BVerfG, 13.01.2015 - 1 BvR 3323/14
Durch solche Verfahren wird das Bundesverfassungsgericht an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2010 - 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10 -, juris, Rn. 5). - BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 2390/14
Offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität, …
Auszug aus BVerfG, 13.01.2015 - 1 BvR 3323/14
Dem Beschwerdeführer ist bereits mit Beschluss der Kammer vom 8. Oktober 2014 - 1 BvR 2390/14 -, juris, die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr angedroht worden.